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   OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10   

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OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10 (https://dejure.org/2012,61)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 (https://dejure.org/2012,61)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 5 LA 85/10 (https://dejure.org/2012,61)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitszeit der Beamten im Feuerwehrdienst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Heranziehung zum Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Heranziehung zum Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeit der Beamten im Feuerwehrdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Heranziehung zum Dienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Beamten wegen rechtswidriger Inanspruchnahme durch Dienstherrn sind revisionsrechtlich nicht klärungsbedürftig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04

    Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Dem schließe sich die Kammer an und folge nicht der älteren Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.6.2007 - 5 LC 225/04 -), wonach Bereitschaftszeiten nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig seien.

    In Anwendung des - insoweit von der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht abweichenden - Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2007 (5 LC 225/04) werde zur pauschalierten weiteren Berechnung für einen Monat ein Arbeitszeitraum von 4 Wochen zugrunde gelegt.

    Der beschließende Senat hat zwar in seiner (vor dem genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2009 ergangenen) bisherigen Rechtsprechung zur Gewährung von Freizeitausgleich für rechtswidrig geleisteten Dienst im Hinblick auf die unterschiedliche Intensität des aktiven Arbeitseinsatzes und der Zeiten des Bereitschaftsdienstes die Auffassung vertreten, dass es gerechtfertigt sei, Bereitschaftszeiten nicht im Verhältnis 1:1, sondern nur anteilig auf die regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen (Urteil vom 18. Juni 2007 - 5 LC 225/04 -, juris Rn. 70, 72; ebenso Saarl.

    Dies ist hier im Hinblick auf die von der Beklagten in Bezug genommene (Zulassungsbegründung, S. 1f.) Entscheidung des beschließenden Senats (Urteil vom 18.6.2007, a. a. O. ) der Fall.

    Das angefochtene Urteil weicht zwar insoweit von dem Urteil des Senats vom 18. Juni 2007 (a. a. O. ) ab, als es die vom Kläger geleisteten Bereitschaftszeiten im Rahmen des Freizeitausgleichs nicht lediglich zur Hälfte, sondern vollumfänglich berücksichtigt hat.

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O., Rn. 14).

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht ausdrücklich oder doch hinreichend erkennbar einen fallübergreifenden Rechts- oder Tatsachensatz gebildet hat, der objektiv von der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts abweicht (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    In seinem Urteil vom 29. September 2011 (- BVerwG 2 C 32.10 -, juris) - wie im Streitfall lag diesem das Begehren eines Beamten im Feuerwehrdienst auf Gewährung von Freizeitausgleich für die über die unionsrechtlich zulässige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit zugrunde - hat es herausgestellt, dass die in Form von Bereitschaftszeit geleistete Zuvielarbeit mit demselben Gewicht zu bewerten sei wie zuviel geleistete Vollarbeitszeit (Rn. 15 bis 17), eine anteilige Berücksichtigung also nicht in Betracht kommt.

    Damit liegt das angegriffene Urteil indes auf der Linie der nach Erlass des Urteils vom 18. Juni 2007 ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2009 und vom 29. September 2011 (a. a. O., unter 1.).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 10. Juni 2009 (BVerwG 2 B 26.09) im Anschluss an sein Urteil vom 28. Mai 2003 (BVerwG 2 C 28.02) dahin erkannt, dass inaktive Dienstzeiten (Bereitschaftszeiten) nicht nur zur Hälfte, sondern vollumfänglich berücksichtigt werden müssten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 2003 (BVerwG 2 C 28.02) entschieden, dass dem Beamten - wenn er vom Dienstherrn über die regelmäßige Dienstzeit hinaus zum Dienst herangezogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit erfüllt sind (rechtswidrige Inanspruchnahme) - aus Treu und Glauben ein Anspruch auf Dienstbefreiung zusteht (juris, Rn. 19 bis 21).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 2 B 26.09

    Grundsätze des Ausgleichsanspruchs eines Feuerwehrbeamten wegen Zuvielarbeit im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 10. Juni 2009 (BVerwG 2 B 26.09) im Anschluss an sein Urteil vom 28. Mai 2003 (BVerwG 2 C 28.02) dahin erkannt, dass inaktive Dienstzeiten (Bereitschaftszeiten) nicht nur zur Hälfte, sondern vollumfänglich berücksichtigt werden müssten.

    Zum zeitlichen Umfang des Anspruchs auf Dienstbefreiung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Juni 2009 (BVerwG 2 B 26.09) präzisiert, dass zwei allgemeine Bemessungskriterien vorgegeben seien: zum einen solle der zeitliche Umfang der Dienstbefreiung dem zeitlichen Umfang der rechtswidrig geleisteten Zuvielarbeit entsprechen, wobei inaktive Dienstzeiten arbeitszeitrechtlich in vollem Umfang als Arbeitszeit zu gelten hätten und deshalb nicht nur anteilig zu berücksichtigen seien (juris, Rn. 6 bis 8), und zum anderen müssten Zeiten in Abzug gebracht werden, die nach den gesetzlichen Regelungen ohne Ausgleich als Mehrarbeit geleistet werden müssten (juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 3. Oktober 2000 (- C-303/98 -, Slg. 2000, S. 1-07963) entschieden hatte, dass Bereitschaftsdienste in Form persönlicher Anwesenheit in der Dienststelle als Arbeitszeit und ggf. als Überstunden anzusehen seien, und nachdem zwischen den Beteiligten unstreitig war, dass die Richtlinie 2003/88 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L, S. 9; vormals Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993, ABl. L, S. 18) auf Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes mit der Folge Anwendung findet, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 48 Stunden nicht übersteigen darf, begehrte der Kläger von der Beklagten die Gewährung von Freizeitausgleich, weil er mehr als die zulässigen 48 Wochenstunden Dienst geleistet hatte.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 178/09

    Einbeziehung des von einem Beamten geleisteten Bereitschaftsdienstes in die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    Der beschließende Senat hat sich in seinem Urteil vom 25. Januar 2011 (- 5 LC 178/09 -, juris Rn. 40f.), welches die Rechtsfrage des Umfangs des Freizeitausgleichs für rechtmäßig geleistete Mehrarbeit in Form des Bereitschaftsdienstes zum Gegenstand hat, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang des Freizeitausgleichs bei rechtswidriger Zuvielarbeit - insbesondere dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2009 - auseinandergesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07

    Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10
    OVG, Urteil vom 19.7.2006 - 1 R 20/05 -, juris Rn. 49f.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.5.2008 - 2 B 182/08 -, juris Rn. 22ff.; Urteil vom 24.9.2008 - 2 A 432/07, 2 A 433/07 -, juris Rn. 51f.; OVG NRW, Urteil vom 7.5.2009 - 1 A 2652/07 -, juris Rn. 116ff.).
  • OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07

    Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden

  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

  • OVG Bremen, 29.05.2008 - 2 B 182/08

    Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.1998 - 2 B 11508/98

    Divergenz; Divergenzzulassung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2012 - 1 LA 13/12

    Bevorstehen eines konkreten Generationswechsels als Voraussetzung für die

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 -, Nds. Rechtsprechungsdatenbank = juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris).
  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.3191

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht andererseits hat die Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs auf der Basis einer Aufstellung der Arbeitszeit pro Monat durch Aufteilung auf vier Wochen und "Herunterrechnen" über den Drei-Wochen-Schicht-Rhythmus auf die wöchentliche Arbeitszeit, darauf folgende Multiplikation mit vier, um die entsprechende Mehrarbeit pro Monat zu berechnen, rechtlich nicht beanstandet (B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBl 2013, 15).

    Auch eine Berechnung auf der Basis einer Aufstellung über die Arbeitszeit, die darauf aufbauend schematisch die durchschnittliche Zuvielarbeit berechnet (VGH BW, U.v. 30.9.2014 - 4 S 1918/13 - juris Rn. 58 ff., VBlBW 2015, 117; NdsOVG, B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBL 2013, 15) ist rechtlich möglich.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 7 LA 65/17

    Enden des Anwendungsbereichs des § 76 VwVfG mit der Fertigstellung des Vorhabens

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris).
  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.345

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht andererseits hat die Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs auf der Basis einer Aufstellung der Arbeitszeit pro Monat durch Aufteilung auf vier Wochen und "Herunterrechnen" über den Drei-Wochen-Schicht-Rhythmus auf die wöchentliche Arbeitszeit, darauf folgende Multiplikation mit vier, um die entsprechende Mehrarbeit pro Monat zu berechnen, rechtlich nicht beanstandet (B. v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBl 2013, 15).

    Auch eine Berechnung auf der Basis einer Aufstellung über die Arbeitszeit, die darauf aufbauend schematisch die durchschnittliche Zuvielarbeit berechnet (VGH BW, U. v. 30.9.2014 - 4 S 1918/13 - juris Rn. 58 ff., VBlBW 2015, 117; NdsOVG, B. v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBL 2013, 15) ist rechtlich möglich.

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.341

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht andererseits hat die Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs auf der Basis einer Aufstellung der Arbeitszeit pro Monat durch Aufteilung auf vier Wochen und "Herunterrechnen" über den Drei-Wochen-Schicht-Rhythmus auf die wöchentliche Arbeitszeit, darauf folgende Multiplikation mit vier, um die entsprechende Mehrarbeit pro Monat zu berechnen, rechtlich nicht beanstandet (B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBl 2013, 15).

    Auch eine Berechnung auf der Basis einer Aufstellung über die Arbeitszeit, die darauf aufbauend schematisch die durchschnittliche Zuvielarbeit berechnet (VGH BW, U.v. 30.9.2014 - 4 S 1918/13 - juris Rn. 58 ff., VBlBW 2015, 117; NdsOVG, B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBL 2013, 15) ist rechtlich möglich.

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.342

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht andererseits hat die Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs auf der Basis einer Aufstellung der Arbeitszeit pro Monat durch Aufteilung auf vier Wochen und "Herunterrechnen" über den Drei-Wochen-Schicht-Rhythmus auf die wöchentliche Arbeitszeit, darauf folgende Multiplikation mit vier, um die entsprechende Mehrarbeit pro Monat zu berechnen, rechtlich nicht beanstandet (B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBl 2013, 15).

    Auch eine Berechnung auf der Basis einer Aufstellung über die Arbeitszeit, die darauf aufbauend schematisch die durchschnittliche Zuvielarbeit berechnet (VGH BW, U.v. 30.9.2014 - 4 S 1918/13 - juris Rn. 58 ff., VBlBW 2015, 117; NdsOVG, B.v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBL 2013, 15) ist rechtlich möglich.

  • VG München, 29.09.2015 - M 5 K 15.707

    Ausgleichsanspruch, Zuvielarbeit, Feuerwehr, Versetzung, Gesamtrechtsnachfolge,

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht andererseits hat die Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs auf der Basis einer Aufstellung der Arbeitszeit pro Monat durch Aufteilung auf vier Wochen und "Herunterrechnen" über den Drei-Wochen-Schicht-Rhythmus auf die wöchentliche Arbeitszeit, darauf folgende Multiplikation mit vier, um die entsprechende Mehrarbeit pro Monat zu berechnen, rechtlich nicht beanstandet (B. v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBl 2013, 15).

    Auch eine Berechnung auf der Basis einer Aufstellung über die Arbeitszeit, die darauf aufbauend schematisch die durchschnittliche Zuvielarbeit berechnet (VGH BW, U. v. 30.9.2014 - 4 S 1918/13 - juris Rn. 58 ff., VBlBW 2015, 117; NdsOVG, B. v. 4.1.2012 - 5 LA 85/10 - juris Rn.18, NdsVBL 2013, 15) ist rechtlich möglich.

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.343

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2017 - 7 LA 79/17

    Rechtfertigung der Annahme einer fortbestehenden Unzuverlässigkeit eines

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 7 LA 15/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.344

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13

    Kostenerstattungsanspruch einer Netzgesellschaft für die Verlegung einer in ihrem

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13

    Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 7 LA 7/19

    Luftverkehr; Platzrunde; Verkehrslandeplatz

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2018 - 7 LA 109/17

    Gewerbeuntersagung wegen Zahlungsrückständen beim Finanzamt nach Steuerschätzung;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16

    Achslast; Bekanntmachung; Seitenstreifen; Widmung; Widmungsbeschränkung

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 8 LA 10/20

    Aufgabe zur Post; Ausschlussfrist; Berufsunfähigkeitsrente; Beweis; Frist;

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 7 LA 119/21

    Drittschutz; Spielhallenerlaubnis; Zuverlässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2020 - 7 LA 52/20

    Äquivalenzprinzip; Gebührenkalkulation; Sondernutzungsgebühr

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19

    Flugtauglichkeit; weiteres Gutachten; Psychische Erkrankung

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2020 - 7 LA 17/19

    Anerkannte Stelle; Sprachprüfer; Sprachprüfer für Luftfahrtpersonal

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 8 LA 80/22

    Betriebsstätte; Beweis; Meldebescheinigung; Rundfunkbeitragspflicht; Vermutung;

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